Vorbereitung der Spaltung der ÖVAG von der Hauptversammlung beschlossen

Utl.: EZB-Entscheidungsentwurf zu Kapitalquoten aus SREP-Verfahren übermittelt

  • Zur Vorbereitung der Spaltung der Österreichischen Volksbanken-AG (ÖVAG), die im ersten Halbjahr 2015 erfolgen soll, hat heute eine Hauptversammlung (HV) stattgefunden. Die Aktionäre haben dabei den einstimmigen Grundsatzbeschluss zur Änderung des Geschäftsmodells – die Umwandlung der ÖVAG in eine reine Abwicklungsgesellschaft – gefasst und den Vorstand mit entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen beauftragt.

    „Mit dem heutigen Beschluss kann die Neustrukturierung des Volksbanken-Verbunds weiter vorangetrieben werden. Der vorliegende Plan zur Umwandlung der ÖVAG in eine Abbaugesellschaft ist für die nachhaltige Stabilisierung des Volksbanken-Verbunds und im Interesse von Eigentümern und Gläubigern der Bank der einzig gangbare Weg“, so ÖVAG-Generaldirektor Stephan Koren.

    Zu dem von der FMA geforderten Tagesordnungspunkt zur „Vornahme einer möglichen Kapitalmaßname“ wurde in der HV berichtet, dass derzeit seitens der Kernaktionäre der ÖVAG sowie von Dritten keine Bereitschaft besteht, der ÖVAG weiteres Kapital zuzuführen.

    Berichtet wurde, dass im Zuge der Vorbereitungsmaßnahmen für die Abwicklung der ÖVAG Bewertungsverluste im Jahr 2014 von rund EUR 500 Mio. anfallen. Das voraussichtliche Gesamtjahresergebnis nach Steuern wird daher rund EUR -750 Mio. betragen.

    Geplant ist, die Spaltung im ersten Halbjahr 2015 durchzuführen. Im Anschluss daran soll die Rest-ÖVAG aus dem Volksbanken-Verbund ausscheiden und die Banklizenz zurücklegen.

    Die Umwandlung der ÖVAG in eine Abbaugesellschaft steht unter zahlreichen behördlichen Genehmigungsvorbehalten, insbesondere der Zustimmung durch die Europäische Kommission für Wettbewerb, die Europäische Zentralbank sowie der nationalen Aufsichtsbehörden.

EZB-Entscheidungsentwurf zu Kapitalquoten aus SREP-Verfahren

  • Im Rahmen des „Aufsichtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozesses“ (engl. Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) hat die Europäische Zentralbank heute einen Entscheidungsentwurf übermittelt. In diesem Entscheidungsentwurf wird dem Volksbanken-Verbund eine CET1-Quote von 14,63 % vorgeschrieben. Diese ist ab dem 26. Juli 2015 einzuhalten.

    Die Analyse der EZB basiert auf dem 31.12.2013. Im Entscheidungsentwurf wird daher die Volksbank Romania nach wie vor als Risikofaktor gesehen. Wie bekannt ist, soll das Closing zum Verkauf der Volksbank Romania im ersten Halbjahr 2015 erfolgen.

    Weiters wird im Entscheidungsentwurf die Governance-Struktur des Volksbanken-Verbunds sehr kritisch gesehen. Dies wird bei der Umsetzung des neuen Volksbanken-Verbunds jedenfalls berücksichtigt werden müssen.

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